Gerüsttreppe, Treppenaufgang im Gerüst

 

Als Zugang zu hochgelegenen Arbeitsplätzen müssen Aufzüge oder Treppen vorhanden sein. Ausnahme bildet lediglich die baulichen Gegebenheiten, wodurch ein Einbau nicht möglich wäre oder wenn die Gefährdungsbeurteilung eine Leiter als ausreichend anerkennt. Hierfür ist allerdings schriftlich nachzuweisen, dass eine Leiter einen gleichwertigen Aufstieg für die Baumaßnahme bietet.

 

Die TRBS 2121 Teil 1 4.2 werden Aufzüge, Transportbühnen oder Treppen bei einem erhöhten Materialtransport, einer Aufstiegshöhe über 10 m oder umfangreichen Arbeiten empfohlen.

 

Neben den Baustellenzugängen ist auch die Ausbildung als öffentliche Treppe (Treppenturm) möglich.

 

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter:

Arbeitsstättenverordnung

 

• ASR A2.1 Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen

 

• ASR A1.8 Verkehrswege Betriebssicherheitsverordnung

 

• TRBS 2121 mit den Teilen 1 – 3 UVV Bauarbeiten

 

DGUV Informationen

 

• 201-011 Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten (ehemals BGI 663)

 

Broschüre Bau GB

 

• Planungsinformationen „Gerüstbau: Planung und Ausschreibung