Dachfanggerüst für 22,5°-60° Dachneigung

Werden Arbeiten auf geneigten Dachflächen geplant, ist das Gerüst zum Auffangen von abrutschenden Personen zu erweitern. Hierfür muss die oberste Gerüstlage eine Mindestbreite von 60 cm besitzen. Maximal darf diese 1,5 m unter der Traufkante liegen, wobei der Abstand zwischen Traufe und Schutzwand mindestens 70 cm betragen muss. Der Überstand der Schutzwand ist abhängig vom Abstand zur Traufkante. In der DIN 4420-1 werden diese Maße in einer Formel geklärt. Die hieraus resultierenden Maße machen eine frühzeitige Planung vor dem Aufbau besonders wichtig. Der Seitenschutz kann mit Netzen oder Gittern erfolgen. Über 45° sind weitere Arbeitsplätze zu schaffen. Generell sind Dachfanggerüste seitlich um einen Meter zu erweitern, um einen sicheren Arbeitsbereich zu schaffen. Durch Traufkonsolen können die Gerüste für unterschiedliche Gewerke gleichzeitig genutzt werden.